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Herr Gabriel macht einen Kompromiss

Herr Gabriel macht einen Kompromiss

Tief ist der Brunnen der Vergangenheit, in den der Steuer- und Abgabenbürger gelegentlich schauen muss. Im Jahr 2005 kämpfte die SPD gegen eine drohende Merkel-Regierung, sie attackierte zu diesem Zweck vor allem die Ankündigung der Union, die Mehrwertsteuer um zwei Prozentpunkte anzuheben. Das sei den Bürgern unzumutbar. Die SPD erfand den Slogan: „Merkelsteuer, das wird teuer.“ Nach der Wahl fanden sich die Sozialdemokraten in der Regierung mit Merkel wieder, und schlossen einen historischen Mehrwertsteuerkompromiss: Der Abgabensatz stieg nicht um zwei, sondern um drei Prozentpunkte.
Diese Geschichte des hart erkämpften Kompromisses wiederholt sich gerade. Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel trat sein neues Amt mit der Versicherung an, die Ökostromumlage müsse endlich einmal sinken, zumindest dürfe sie nicht weiter steigen. Die Belastung der Bürger sei hoch genug. Gerade die Sozialdemokraten müssten die Kosten der Energiewende in den Griff bekommen. Gabriel legte einen Entwurf für ein verbessertes Erneuerbare-Energien-Gesetz vor, plante hier eine kleine Begrenzung bei Windstromsubventionen und dort eine vorsichtige Kappung bei Biogas. Dann ging er in die Verhandlung mit den Bundesländern. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte sich schon vorab beschwert und mitgeteilt, er halte Gabriels Subventionsgrenze von 2500 Megawatt Windkraft für neu errichtete Räder an Land pro Jahr für „reinen Sozialismus“.

Offenbar gibt es keinen schlimmeren Vorwurf unter Sozialdemokraten. Jedenfalls vereinbarte Sigmar Gabriel nach einer abendlichen Verhandlung mit den Ministerpräsidenten im Kanzleramt einen Kompromiss: Die Ökostromumlage sinkt nicht, sie bleibt auch nicht gleich. Sondern sie steigt weiter. Wenn bestehende Windräder an Land durch größere Rotoren ersetzt werden, dann fallen sie nicht unter die ohnehin schon großzügige Deckelung für Windkraftsubventionen, sondern dürfen sich auch jenseits der 2500-Megawatt-Line aus dem Umlagetopf bedienen. Auch diese Änderung drängten vor allem die Nordländer. Und es bleibt zwar im Prinzip bei Gabriels Vorstellung, nur noch den Neubau von 100 Megawatt jährlich bei Biogasanlagen zu subventionieren. Aber: Landwirte, die ihre bestehenden Anlagen weiter ausbauen, bekommen für den Strom aus dem Pflanzengas weiter praktisch unbegrenzt Subventionen. Diese kleine Korrektur lag vor allem Horst Seehofer am Herzen. Für Betreiber von Offshore-Windkraft-Plattformen verlängerte Gabriel selbst –  ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit –  den Höchstfördersatz von 19 Cent pro Kilowattstunde. An der Strombörse kostet eine Kilowattstunde zurzeit ungefähr 4 Cent;  bei jeder Kilowattstunde Offshore-Windstrom muss der Stromkunde über die EEG-Umlage also 15 Cent zuschießen. Es dürfte weltweit nicht viele Fälle geben, in denen die Subventionshöhe eines Gutes mehr als das Dreifache des Basispreises beträgt.  Liegen die Anschlusskabel für eine Rotorenplattform nicht rechtzeitig, dann zahlt der Stromkunde auch: nämlich Offshore-Haftungsumlage.

Eine ganz naheliegende Idee stand übrigens weder vor, noch nach dem Kompromiss in Gabriels Gesetzentwurf, nämlich der Gedanke, die Subventionslaufzeit für neue Windräder, Solardächer und Biogasanlagen wenigstens zu begrenzen, auf fünf oder sieben Jahre, wenn schon die politische Kraft für die Abschaffung des EEG nicht reicht.  Die Betreiber aller neuen Grünstromanlagen, die jetzt und demnächst ans Netz gehen, können sich nach wie vor über 20 neue subventionierte Jahre freuen. Die EEG-Umlage ist damit mindestens bis in die dreißiger Jahre des 21. Jahrhunderts sicher.

Und der nächste Kompromiss auch.

 

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